Umsatzsteuer bei Auslandskunden
Thread poster: Endre Both
Endre Both
Endre Both  Identity Verified
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Jun 14, 2002

Liebe auslandserfahrene Kollegen,

mein örtliches Finanzamt ist ahnungslos und will nur schriftlich Auskunft geben, so kompliziert sind die nachfolgenden Fragen aber hoffentlich nicht. Grundsätzlich vorab: ich bin Ust-pflichtig.



KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)



FRAGE 1: Kommt auf die Rechnung Ust. drauf oder darf ich bei Vorliegen der EU-Ust.Nummer des Kunden 0% Ust. berec
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Liebe auslandserfahrene Kollegen,

mein örtliches Finanzamt ist ahnungslos und will nur schriftlich Auskunft geben, so kompliziert sind die nachfolgenden Fragen aber hoffentlich nicht. Grundsätzlich vorab: ich bin Ust-pflichtig.



KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)



FRAGE 1: Kommt auf die Rechnung Ust. drauf oder darf ich bei Vorliegen der EU-Ust.Nummer des Kunden 0% Ust. berechnen?

Mir scheint, dass ich keine Ust. berechnen muss und der Kunde die lokal gültige Ust. selbst berechnen und an sein Finanzamt abliefern muss.



FRAGE 2: Wie muss ich solche EU-Lieferungen in der Ust-Voranmeldung angeben - gesamt, oder einzeln, auf dem Hauptformular oder getrennt usw.?

FRAGE 3: (Nur nebenbei) Wenn ich Güter im Ausland unter Angabe MEINER Ust-ID kaufe, wie muss ich diese Käufe auf der Ust-Voranmeldung angeben?





KUNDEN AUSSERHALB DER EU (z.B. USA)



FRAGE 4: Muss ich dem Kunden die Ust berechnen oder nicht?





Ich wäre jedem, der hier aus der Praxis (die möglichst schon vom Finanzamt bestätigt wurde ) etwas beisteuern kann, sehr verbunden. Ich wäre auch für Hinweise auf Literatur dankbar, ich suche seit längerem einen guten Steuerratgeber für Freiberufler.



Schönen Dank an alle

Endre
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Patricia Gifford
Patricia Gifford  Identity Verified
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Funny you should mention that.... Jun 14, 2002

Hi Endre,



das ist wirklich witzig, dass du dieses Thema gerade erwähnst, denn ich schlage mich auch gerade damit herum. Ein paar Fragen kann ich dir beantworten.



Erstmal vorab: Das Finanzamt ist verpflichtet, dir Auskunft zu erteilen. Wenn du dort anrufst, müssen sie dir sagen, in welche Zeile usw. du deine Einkünft eintragen musst und dir alle Fragen beantworten, die du hast. Sie dürfen dich nur nicht beraten (d.h. dir sagen, wie man Steuern sparen
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Hi Endre,



das ist wirklich witzig, dass du dieses Thema gerade erwähnst, denn ich schlage mich auch gerade damit herum. Ein paar Fragen kann ich dir beantworten.



Erstmal vorab: Das Finanzamt ist verpflichtet, dir Auskunft zu erteilen. Wenn du dort anrufst, müssen sie dir sagen, in welche Zeile usw. du deine Einkünft eintragen musst und dir alle Fragen beantworten, die du hast. Sie dürfen dich nur nicht beraten (d.h. dir sagen, wie man Steuern sparen kann).



Zu Frage 1:

KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)

FRAGE 1: Kommt auf die Rechnung Ust. drauf oder darf ich bei Vorliegen der EU-Ust.Nummer des Kunden 0% Ust. berechnen?



Antwort:

Es wird zwischen zwei Fällen unterschieden.



1. Fall - Der Kunde hat eine Ust-Nr. in seinem Land. In diesem Fall berechnest du keine Umsatzsteuer, schreibst das aber auf die Rechnung unten mit drauf, und zwar so: \"Diese Rechnung ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Innergemeinschaftliche Lieferung lt. §4 Nr. 1 Buchst. b UStG).\"



2. Fall - Wenn der Kunde keine Ust-Id.Nr. hat, wird das anders gehandhabt, den Fall hatte ich aber noch nicht. Vielleicht weiß das jemand anders?





FRAGE 2: Wie muss ich solche EU-Lieferungen in der Ust-Voranmeldung angeben - gesamt, oder einzeln, auf dem Hauptformular oder getrennt usw.?



Eingetragen werden die Umsätze aus deiner Frage 1, 1. Fall dann in Zeile 21 (Nr. 41) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Achtung: Darauf musst du achten, du darfst diese Umsätze nicht bei Zeile 28 (51) dazurechnen (also bei den steuerpflichtigen Umsätzen zum Steuersatz von 16%), sonst musst du Umsatzsteuer zahlen, obwohl du keine eingenommen hast. Also schön trennen!!



Beim 2. Fall weiß ich es nicht, weil ich das noch nicht hatte.







KUNDEN AUSSERHALB DER EU (z.B. USA)



FRAGE 4: Muss ich dem Kunden die Ust berechnen oder nicht?



Normalerweise nicht. Ich nehme an, das musst du in Zeile 24(43) eintragen (weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug). Da musst du nochmal nachfragen.



Literatur:

Da kann ich dir das \"Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer\" vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft empfehlen. Dort steht eigentlich alles drin, was du wissen musst, alle Gesetze, was du wie absetzen musst, welche Angaben auf deine Rechnungen müssen (Achtung, ändert sich am 01.07.02) usw.



Das ist ein sehr hilfreiches Werk, aber nicht ganz billig (kannst aber voll absetzen). Um die 50 EURO für das Grundwerk und 25 EUR für die Aktualisierungen, die alle zwei Monate dazukommen. Handbuch hört sich klein an, aber es ist ziemlich groß, eine Art Loseblattsammlung in einem Ordner, die du dann immer mit den Aktualisierungen ergänzen kannst. Dort kannst du dann unter Stichworten ziemlich schnell nachschlagen. ZUm Beispiel weiß ich jetzt, dass ich mein Spiegel-Abo nicht absetzen kann, obwohl es ja zu unserem Beruf gehört, ständig auf dem neuesten Stand der Dinge zu sein etc.



Falls du noch Fragen hast, email me oder stelle sie hier rein. Vielleicht wäre es überhaupt keine schlechte Idee, solche Tipps und Hinweise in einem \"Steuern und Buchführungs\"-Thread zu veröffentlichen?



Mit besten Grüßen und noch gutes Durchhaltevermögen bei diesen lästigen Arbeiten

Patricia
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RWSTranslati (X)
RWSTranslati (X)
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Umsatzsteuer Jun 14, 2002

Hallo,



alle Antworten natürlich ohne gewähr :



KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)



FRAGE 1:

Bei Vorliegen einer EG Umsatzsteuer Identnummer kommte keine UST auf die Rechnung.





FRAGE 2:



Es sollte hier eine Psotion für steuerfreie Umsätze geben. Das muss das Finanzamt
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Hallo,



alle Antworten natürlich ohne gewähr :



KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)



FRAGE 1:

Bei Vorliegen einer EG Umsatzsteuer Identnummer kommte keine UST auf die Rechnung.





FRAGE 2:



Es sollte hier eine Psotion für steuerfreie Umsätze geben. Das muss das Finanzamt wissen !





FRAGE 3:



Entweder gibts auch hier eine Position für steuerfreie Eingangsrechnungen oder es wird nichts angegeben, da ja auch keine UST als Vorsteuer geltend gemacht wird



KUNDEN AUSSERHALB DER EU (z.B. USA)



FRAGE 4:

Nein, Exporte sind Umsatzsteuerfrei.



Viele Grüße



Hans
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Keine USt. für nicht-EU-Kunden und auch keine innerhalb der EU Jun 14, 2002

[quote]

On 2002-06-14 07:56, dinnye wrote:

Liebe auslandserfahrene Kollegen,

mein örtliches Finanzamt ist ahnungslos und will nur schriftlich Auskunft geben, so kompliziert sind die nachfolgenden Fragen aber hoffentlich nicht. Grundsätzlich vorab: ich bin Ust-pflichtig.



KUNDEN IN DER EU (d.h. ich liefere eine Übersetzung z.B. per E-Mail nach Paris oder Wien)



FRAGE 1: Kommt auf die Rechnung Ust. drauf oder darf ich bei Vorliegen der EU-Ust.Nummer des Kunden 0% Ust. berechnen?

Mir scheint, dass ich keine Ust. berechnen muss und der Kunde die lokal gültige Ust. selbst berechnen und an sein Finanzamt abliefern muss.·

[unquote]

Keine USt. Der Kunde muss die USt. entsprechend dem dortigen Satz selbst berechnen (dh. er muss die Übersetzung seinem Kunden mit der lokalen USt. berechnen und diese USt. dann auch abführen). Dafür folgenen Pasus auf die Rechnung schreiben:



\"Es handelt sich um eine Leistung gem. § 13b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Die Umsatz-steuer ist vom Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz als Steuer-schuldner anzumelden und abzuführen.\"



Dies ist neu seit 2002. Letztes Jahr habe ich Rechnungen ins EU- und nicht EU-Ausland (bezüglich nicht EU-Ausland hat sich weiterhin nichts geändert) einfach ohne USt. geschrieben. Dies wurde vom Finanzamt auch akzeptiert. Die Situation war folgende: eine Firma aus Polen hat meine Leistungen als Dolmetscher in Anspruch genommen. Ich war dann bei Besuchen der Mitarbeiter dieser Firma in Deutschland als Dolmetscher tätig. Trotzdem durfte ich Re. ohne USt. schreiben, weil nach irgendwelchen Gesetzen (die mir das Finanzamt seinerzeit angab) die Leistung als am Sitz des Kunden (ergo in Polen) und damit nicht USt.-pflichtig galt.





Zu den übrigen Fragen kann ich leider nicht viel sagen. Wie diese Leistungen auf dem USt.-Formular angegeben werden müssen, weiß ich nicht, denn ich habe diese einfach nicht zur USt. angemeldet - dies wurde wahrscheinlich übersehen ...



HTH

Jerzy


 
Endre Both
Endre Both  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Danke... Jun 17, 2002

...an Patricia, Hans und Jerzy, die dringendsten Fragen habe ich damit vom Hals, den Rest kläre ich später noch.



Patricia, vielen Dank auch für den Hinweis an das \"Praxishandbuch\"!



Schöne Grüße

Endre


 
RWSTranslati (X)
RWSTranslati (X)
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noch ne Quelle Jun 19, 2002

Hallo,



Habe noch nen interessanten Link gefunden:



http://www.akademie.de/business/tipps_tricks/finanzwesen/rechnung_ohne_grenzen.html



Viele Grüße



Hans

[ This Message was edited by: on 2002-06-19 16:03 ]


 


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Umsatzsteuer bei Auslandskunden






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