Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
licensed health care professional
German translation:
zugelassener/staatlich geprüfter Angehöriger von Gesundheitsberufen
Added to glossary by
Robin Ward
Nov 27, 2002 09:22
21 yrs ago
18 viewers *
English term
licensed health care professional
English to German
Medical
Medical: Health Care
I'm currently checking an English-German translation and the above has been translated as "zugelassener Angehöriger eines Berufsstands im Gesundheitswesen".
Context: For medications available in both prescription and non-prescription form, a recommendation by a physician or other licensed health care professional to use a non-prescription medication at prescription strength is considered medical treatment.
The German translation sounds a bit strange to me, but am I possibly being too fussy? (I can't think of anything else/ better though.)
Any help appreciated!
Context: For medications available in both prescription and non-prescription form, a recommendation by a physician or other licensed health care professional to use a non-prescription medication at prescription strength is considered medical treatment.
The German translation sounds a bit strange to me, but am I possibly being too fussy? (I can't think of anything else/ better though.)
Any help appreciated!
Proposed translations
(German)
Proposed translations
+1
5 mins
Selected
zugelassene Angehörige von Gesundheitsberufen
ist wenigstens etwas eleganter.
Greetings,
Nikolaus
im Übrigen:
http://www.wienkom.at/glossar.htm
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Note added at 2002-11-27 09:49:18 (GMT)
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I realize that I had only Austrian and Swiss references so far, so here we go for some German ones:
http://www.datadiwan.de/netzwerk/index.htm?/experten/en_003d...
http://www.aerztlichepraxis.de/db/shownews/1008760010/8/10/n...
(all references are for \"Angehörige von Gesundheitsberufen\")
Greetings,
Nikolaus
im Übrigen:
http://www.wienkom.at/glossar.htm
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Note added at 2002-11-27 09:49:18 (GMT)
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I realize that I had only Austrian and Swiss references so far, so here we go for some German ones:
http://www.datadiwan.de/netzwerk/index.htm?/experten/en_003d...
http://www.aerztlichepraxis.de/db/shownews/1008760010/8/10/n...
(all references are for \"Angehörige von Gesundheitsberufen\")
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "This, or "staatlich geprüft", seems to me the best solution. Thanks for the references and thanks to all of you for your useful suggestions. "
+1
13 mins
staatlich geprüfter Ausübende/r eines Gesundheitsberufes
another possiblity
Peer comment(s):
agree |
Steffen Walter
: would combine the "staatlich geprüft" with Nikolaus' suggestion
13 mins
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27 mins
ausgebildetes Pflegepersonal
dürfte auch gehen,oder?
Peer comment(s):
neutral |
Steffen Walter
: Ich denke, für "licensed" wäre "staatlich geprüft/zugelassen" wohl die bessere Wahl -> daher vielleicht "staatlich geprüftes Pflegepersonal"? ...obwohl mir das zu eng ausgelegt erscheint - die "Gesundheitsberufe" sind da schon am allgemeinsten.
4 mins
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neutral |
Sonja Tomaskovic (X)
: Es heißt eigentlich "examinierte Pflegefachkraft" oder "examinierte Krankenschwester". Ich denke auch, dass Pflegepersonal hier nicht unbedingt gemeint ist.
1 hr
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+1
32 mins
approbierte Fachkraft im Gesundheitswesen
Wenn ein Arzt 'licensed' ist, sagt man, er ist approbiert. U. g. Link hat bestätigt, dass es auch den Ausdruck 'approbierte Fachkraft' gibt.
Health care professionals (ohne licensed) hatte ich neulich selbst zu übersetzen. Ich habe 'Fachkräfte im Gesundheitswesen' dafür genommen.
Viele Grüße,
Andrea
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Note added at 2002-11-27 17:31:52 (GMT)
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Siehe www.berufenet.arbeitsamt.de/cgi-bin/bnet2/fachwort.pl?502 zu \"Approbation\". Collins/Pons Großwörterbuch Experten/Universität übersetzt schließlich approbiert mit licensed in diesem Zusammenhang. Zu mehr Erläuterungen habe ich keine Zeit (Kind und Gäste).
Vielleicht hilft\'s weiter.
Health care professionals (ohne licensed) hatte ich neulich selbst zu übersetzen. Ich habe 'Fachkräfte im Gesundheitswesen' dafür genommen.
Viele Grüße,
Andrea
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Note added at 2002-11-27 17:31:52 (GMT)
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Siehe www.berufenet.arbeitsamt.de/cgi-bin/bnet2/fachwort.pl?502 zu \"Approbation\". Collins/Pons Großwörterbuch Experten/Universität übersetzt schließlich approbiert mit licensed in diesem Zusammenhang. Zu mehr Erläuterungen habe ich keine Zeit (Kind und Gäste).
Vielleicht hilft\'s weiter.
Peer comment(s):
agree |
Steffen Walter
: auch nicht schlecht!
0 min
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neutral |
Sonja Tomaskovic (X)
: Link tut bei mir nicht, daher konnte ich mir die Referenz nicht ansehen. Approbiert scheint mir aber doch was zu sein, was eher nur für Ärzte und Zahnärzte zutrifft.
1 hr
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Gracias!
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+3
2 hrs
examinierte Fachkraft im Gesundheitswesen
Um nochmal eins draufzusetzen! ;)
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Note added at 2002-11-27 14:25:52 (GMT)
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In Anbetracht dessen, dass ich lediglich die Ideen der anderen aufgefasst habe und sie ein wenig \"poliert\" habe, würde ich es vorziehen, dafür keine Punkte zu bekommen.
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Note added at 2002-11-27 14:25:52 (GMT)
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In Anbetracht dessen, dass ich lediglich die Ideen der anderen aufgefasst habe und sie ein wenig \"poliert\" habe, würde ich es vorziehen, dafür keine Punkte zu bekommen.
Peer comment(s):
agree |
Steffen Walter
: Darauf hätte ich auch früher kommen können - passt perfekt!
6 mins
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;)
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agree |
OlafK
2 hrs
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agree |
Geneviève von Levetzow
: perfekt...
3 hrs
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7 hrs
Arzt oder staatlich zugelassener Ausübender eines anderen Heilberufs
Sollte es sich um einen nur auf Deutschland anwendbaren Text handeln, wäre zu erwägen, ob nicht
"Arzt oder Heilpraktiker"
reicht denn
in §1 Heilpraktikergesetz heißt es:
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu einer Erlaubnis. Ausübung der Heilkunst im Sinne des Gesetzes ist jede Berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Bezeichnung "Heilpraktiker". Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne Erlaubnis nach Paragr.1 HPG zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt.
"Arzt oder Heilpraktiker"
reicht denn
in §1 Heilpraktikergesetz heißt es:
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu einer Erlaubnis. Ausübung der Heilkunst im Sinne des Gesetzes ist jede Berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Bezeichnung "Heilpraktiker". Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt zu sein und ohne Erlaubnis nach Paragr.1 HPG zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt.
Reference:
109 days
ausgebildetes medizinisches Fachpersonal
erscheint mir am gebräuchlichsten
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Note added at 2003-03-17 09:24:55 (GMT) Post-grading
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http://www.wienkom.at/Befundkommunikation/MagdaLena/WienKom_...
HEALTH CARE PROFESSIONAL
Da es bisher keine verständliche Übersetzung für diesen Begriff gibt, wird er für alle Personen verwendet, die berechtigterweise an einer medizinischen und patientenorientierten Kommunikation teilnehmen können. Dies sind in der Regel Ärzte, Pflegepersonal, teilweise Verwaltungspersonal, Personal von Verrechnungsstellen, Mitarbeiter mobiler Einrichtungen...
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Note added at 2003-03-17 09:24:55 (GMT) Post-grading
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http://www.wienkom.at/Befundkommunikation/MagdaLena/WienKom_...
HEALTH CARE PROFESSIONAL
Da es bisher keine verständliche Übersetzung für diesen Begriff gibt, wird er für alle Personen verwendet, die berechtigterweise an einer medizinischen und patientenorientierten Kommunikation teilnehmen können. Dies sind in der Regel Ärzte, Pflegepersonal, teilweise Verwaltungspersonal, Personal von Verrechnungsstellen, Mitarbeiter mobiler Einrichtungen...
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